Gemäss Reglement (Artikel 23) wählt die Versammlung der Stockwerkeigentümer einen Ausschuss, der die Gemeinschaft für gewisse Angelegenheiten vertreten kann.
Seine Aufgaben, seine Mitglieder
Unterlagen von allgemeinem Interesse:
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Senden Sie Anregungen, Wünsche und Fragen schriftlich an den Gesamt-Ausschuss, am besten per Email.
Damit werden die aktiven Mitglieder des Ausschusses erreicht.
Neu-InteressentInnEn können jederzeit aufgenommen werden, haben aber bis zu einer Wahl durch die Stowe-Versammlung kein Stimmrecht.