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AG Natur & Bach


Infos zu Natur und Umgebung vormals Arbeitsgruppe Natur + Umgebung

Aktuell:
Neuer Platz für Ast-Depot:
Beim Nussbaum neben dem Bach hinter Gebäude A2

Dornengewächse unbedingt getrennt ablagern!

Häckseldienst
Die AG Natur + Bach bestellt jeweils ca. im April den Häckseldienst der Gemeinde Wohlen.

Gehäckselt werden:

  • Äste und Zweige bis maximal 12 cm Durchmesser

Nicht gehäckselt werden:

  • Stauden und Laub
  • Wurzelstöcke mit Erdmaterial und Steinen
  • Zaunpfähle oder Latten, also gehobeltes oder behandeltes  Holz (-> zum regulären Hausabfall)
  • Kräuter (->klein geschnitten auf Kompost oder der in die Grünabfuhr geben)
  • Unkraut mit Samen / Früchten (-> unbedingt in Grünabfuhr!)

Altes, aber noch gültiges Merkblatt.


Heuwiesen im Frühsommer nicht betreten.

Liebe Bewohnerinnen und Bewohner der Schlossmatte.
Das Gras unserer Heuwiese hinter dem Gebäude A1 und der Heuwiese von Herrn Baumgärtner östlich des Bächleins steht schon recht hoch.
Da beide Wiesen ökologisch wertvoll sind, darf das Gras erst ab Mitte Juni geschnitten werden.
Wir bitten deshalb alle, Gross und Klein, Hundehalterinnen und Hundehalter die beiden ungemähten Wiesen bis nach dem Heuet ab Mitte Juni nicht mehr zu betreten.
Das herunter getrampelte Gras kann nur schlecht gemäht werden. Auch kommen Pflanzen und Tiere zu Schaden, wenn wir uns im hohen Gras bewegen und dort gespielt wird.
Wir haben die betreffenden Grasflächen mit Plastikband abgesperrt und mit Merkblättern markiert, damit klar ersichtlich ist, welche Heuwiesen gemeint sind.
Eine Bitte an alle Eltern und Grosseltern:
Erklärt euern Kindern oder Enkeln, weshalb die Wiesen für etwa fünf Wochen abgesperrt sind.
Rücksichtnahme auf die Natur und Wertschätzung der Landwirtschaftsarbeit ist bestimmt in unser aller Interesse und die Kinder sind empfänglich dafür.


 Infos Fuchsbandwurm
Wichtige Infos für alle Haustierhalter betreffend Fuchsbandwürmer sowie Vorsichtsmassnahmen.

Vorsichtsmassnahmen

Merkblatt für Hundebesitzer

Infos über Fuchsbandwurmeier

Abbildungen von Losung


Tätigkeiten / regelmässige Aktionen:

  • Organisation Heuet auf der Trockenwiese,
  • Betreuung Trockenstandort Nr. 4938 des kantonalen Inventars
  • Brombeeren roden /mähen am Waldrand
  • Lindenkübel Dorfplatz:
  • bisher Pflege der Stauden in den auf dem Dorfplatz: jäten, schneiden und ergänzen, Bewässerungsplan seit 2009 durch "Patenschaft" geregelt für jeweils 1 Jahr (oder länger). Danke!
  • Apfelernte:
    Apfelernte beim Spielplatz: wird per Anschlag geregelt. Alle Familien sollen selber eine kleine Menge ernten können.
    Apfelernte in der Hostet nördlich A2: Äpfel können auf- oder abgelesen werden. Einen freiwilligen Beitrag dafür könnt ihr Lisbeth Koene bezahlen (Briefkasten Haus A1), sie lässt diesen dem Bauern, Herrn Werner Baumgärtner, zukommen (2002 zum Beispiel waren es Fr. 25.--, 2003 waren die Äpfel zu klein).
  • Pflichtenheft Abwart Umgebungspflege
  • Veranstaltungen für Erwachsene und/oder Kinder

Kontaktperson:
Lisbeth Koene, Schlossmatte 51, Tel. 031 901 02 05,
oder Mail an alle der AG Natur und Bach: E-mail


AG Natur und Bach, Infos zum Bach vormals Arbeitsgruppe (nur) Bach.

Bachtag
Immer am ersten Samstag nach den Herbstferien ist Bachtag
ab 9 Uhr .
Beachtet die Aufrufe und helft spontan mit.

Die halbwegs „ungezähmte Natur“ im Bereich des Schlossmatte-Baches fordert uns immer wieder.
Worum geht es? Sträucher müssen wieder geschnitten und das Material weggeführt werden. Es geht recht schnell, wenn genügend Leute kommen. Ein feines Znüni ist vorgesehen!

Dauer: max. 3 Stunden inkl. Pause, zeitweise Mithilfe willkommen

Mitnehmen: falls verfügbar Baum- und Astscheren, Gartenhandschuhe

Kontakt: Stephan Lussi-Lederer, Schlossmatte 38

Hinweise von 2012 zu Nutzung und Pflege in den
-> ausführlichen Informationen.


Häckseldienst

Die AG Natur + Bach bestellt jeweils den Häckseldienst der Gemeinde Wohlen.
Bitte das Merkblatt beachten.

Neuer Platz für Ast-Depot:
Beim Nussbaum neben dem Bach hinter Gebäude A2, Dornengewächse getrennt
ablagern!

 


Die Amphibienrampen, heute gut bewachsen, sind jedoch empfindlich auf "Erstbesteigungen" durch Kinder...


Hüttenbau:
An die Kinder der Schlossmatte und deren Eltern

Die Wintermonate sind vorbei, die frühsommerlichen Temperaturen locken Jung und Alt ins Freie und fördern Kreativität und Bewegungsfreude.

Die Kinder haben mit viel Eifer und Fantasie östlich des Schlossmattbächleins eine burgähnliche Hütte gebaut, die nun rege benützt wird.

Selber schöpferisch tätig sein, Hand anlegen statt nur Fertigprodukte zu konsumieren, befürworten wir sehr. Das führt auch zu fantasievollen, interessanten Formen des Spielens, bei denen zugleich die Auswirkung des eigenen Tuns erlebt und Selbstverantwortung erfahren werden.

Im Zusammenhang mit diesem Hüttenbau haben sich einige zum Teil folgenschwere Probleme ergeben, die nur mit dem Verständnis der Kinder sowie mit der Hilfe und der unterstützenden Kontrolle der Eltern gelöst werden können – vielleicht nicht nur kurzfristig und auf den Einzelfall bezogen.

So sieht die jetzige Situation aus

  • Östlich des Baches gehört nur ein schmaler Streifen Land als Nutzungsraum zu unserer Siedlung.
    Die angrenzende Wiese hat der Landwirt Herr Baumgärtner von der Gemeinde gepachtet, und sie wird von ihm bewirtschaftet.
  • Der obere Teil der Hütte steht nicht mehr auf „Schlossmatt-Boden“, sondern eben auf „Herrn Baumgärtners Land“.
  • Um zu ihrer Hütte zu gelangen, laufen die Kinder durch Herrn Baumgärtners Wiese, was das Nutzen, Bewirtschaften, bzw. das Mähen erschwert.
  • Im Gras werden von den Kindern in ihrem Spieleifer alle möglichen Gegenstände wie Äste, Steine, sogar Nägel etc. liegen gelassen, was erhebliche Probleme für den Bauern (spitze Gegenstände im Futter sind gefährlich, Eisen im eingelagerten Heu ist eine mögliche Brandquelle) mit sich bringt und sogar tödliche Folgen für seine Tiere haben kann, denn Nägel in Tiermägen führen zu sehr gefährlichen Komplikationen.
  • Die abgelagerten Holz- oder Asthaufen im Bachgebiet dienen Kleintieren (Igel, Kleinvögel wie Zaunkönige oder Goldhähnchen usw.) als Schutzräume. Diese Tiere brauchen Schonung und Ruhe, nicht nur im Winter) – wir haben ihren Lebensraum durch unsere Siedlung eh schon schwer eingeschränkt. Wenn Kinder gelegentlich beim Spiel ein paar Äste wegnehmen und brauchen, ist das schon gut. Aber sie gehören zurück auf den Stapel.

Wir haben die Situation mit Herrn Baumgärtner vor Ort besprochen. Der Landwirt drängte auf das Entfernen der Hütte.
Im gemeinsamen Gespräch haben wir uns für die Kinder eingesetzt und konnten erreichen, dass die ganze Hütte stehen bleiben darf.
Allerdings sind an dieses Entgegenkommen des Bauern einige Bedingungen geknüpft. Wir bitten Sie, liebe Eltern, den Kindern zu helfen, diese Bedingungen einzuhalten, damit die Hütte und damit die Spielmöglichkeiten Bestand haben und der angerichtete Schaden – auch von den Kindern her betrachtet – vertret- und verkraftbar bleibt.

Bedingungen für das weitere Benützen der Hütte

Die Kinder dürfen nur den Bereich vom Bach bis zum Absperrband betreten. Die Absperrung heisst: „Grenze“ zwischen dem „Spielbereich“ und der Wiese des Bauern.

Es dürfen keine Nägel, Schrauben etc. für den Bau verwendet werden.

Liegengelassenes Metall ist in einer gemeinsamen, sorgfältigen Aktion mit den Eltern zu entfernen.

Gleichzeitig werden auch die Stapel von Holz und Ästen wieder in Stand gesetzt.

Sträucher und Bäume dürfen nicht beschädigt werden, weder durch Einschlagen von Nägeln, noch durch Abbrechen oder Absägen von Holz.

Holz und andere Materialien zum Spiel oder Hüttenbau sollten nicht in die Wiese oder den Bach gelangen. Falls es doch geschieht, müssen die Sachen wieder von dort entfernt werden.

Halten die Kinder diese Bedingungen ein, darf die Hütte stehen bleiben.

Wenn nicht, müssen das Bauwerk von den „Erbauerinnen und Erbauern“ entfernt und das Material fachgerecht entsorgt, resp. zurückgebracht werden.
Dies gilt selbstverständlich ebenfalls für den Zeitpunkt, nachdem die Kinder die Hütte nicht mehr nutzen wollen!
„Fachgerecht“ bedeutet insbesondere auch , dass die grossen Kiesel aus dem Bachbett an die richtigen Orte zurückgebracht werden müssen, denn das Bachbett wurde aus funktionalen- und Sicherheitsgründen künstlich mit diesen Steinen ausgelegt.

Da Sie, liebe Eltern, für Ihre Kinder verantwortlich sind, bitten wir Sie, Ihre Verantwortung auch wahr zu nehmen und den Kindern zu helfen, die Regeln einzuhalten.

Wie wäre es z.B. mit einem „Hütten-Plan“, wo Eltern für eine gewisse Zeitspanne die Kontrolle übernehmen, ähnlich wie beim „Sandkasten-Plan“?


Für die Arbeitsgruppe Bach, Peter J. Betts
Für die Arbeitsgruppe Natur und Umgebung, Hedi Wyser
abgestimmt mit dem Ausschuss Schlossmatte

Hinterkappelen, im April 2007


Infos zum Bach

Fotos: der Arbeitsgruppe Bach

 
 
 

Rechtliches

Das gesamte Gebiet des Baches ist öffentliches Land und liegt in der Zuständigkeit der Gemeinde Wohlen. Die Gemeinde ist auch verantwortliche im Falle von Überschwemmungsgefahr u.Ä. Die Informationen zwischen Siedlungsbewohnerschaft und der Gemeinde, sowie die Organisation allfälliger gemeinsamer Aktionen erfolgt über die Kontaktperson der AG.


Kontakt:


 Mail an alle der AG Natur und Bach E-mail


 

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