Neues Angebot im grossen Gemeinschaftsraum
Beschreibung/Inventar Grosser Gemeinschaftsraum
Platz für max. 80 Personen, komplett mit Küche und Geschirr (für max. 50 Personen)
das Geschirr kann auch für Heimanlässe ausgeliehen werden
Geschirrspüler, Behindertengängiges WC, WLAN
Gedeckter Aussenbereich, Festtische und Bänke stehen zur Verfügung, diese können auch separat gemietet werden
Gedeckter Aussenbereich, Festtische und Bänke stehen zur Verfügung, diese können auch separat gemietet werden
Es stehen eine kleine Stereoanlage (UKW-Radio, CD-Player, AUX-Eingang) und ein konventioneller Hellraumprojektor zur Verfügung
Neue Decke und neue Lichtmöglichkeiten seit April 2018
Oktober 2017 - April 2018:
Provisorium wegen Sanierung des Leitungs- und Flachdachschadens, danach Instandstellung der Decke innen
Provisorium wegen Sanierung des Leitungs- und Flachdachschadens, danach Instandstellung der Decke innen
Beschreibung/Inventar kleiner Gemeinschaftsraum
Platz für max. 30 Personen, komplett mit Küche und Geschirr (für max. 30 Personen)
das Geschirr kann auch für Heimanlässe ausgeliehen werden
WLAN, WC
Aussenbereich mit zwei Gartentischen und Bänken (ungedeckt)
Aussenbereich mit zwei Gartentischen und Bänken (ungedeckt)
Gebühren |
privat/Std.
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kommerziell /Std.
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privat/Halbtag
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kommerziell/Halbtag
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pro Mal
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Miete kleiner GR
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CHF 4.00
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CHF 7.00
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CHF 15.00
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CHF 30.00
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Miete grosser GR
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CHF 8.00
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CHF 12.00
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CHF 25.00
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CHF 50.00
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Zusatzheizung
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CHF 10.00
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Miete nur Geschirr
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CHF 10.00
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Miete nur Bänke/Tische
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CHF 5.00
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4-6 Std = 1 Halbtag |
Betriebsordnung für die Gemeinschaftsräume
I. Grundsätzliches
1. Geltungsbereich
Diese Betriebsordnung gilt für den grossen Gemeinschaftsraum im Block A1 (für 50 Personen) und den kleinen Gemeinschaftsraum im Block A2 (für 30 Personen).
Diese Betriebsordnung gilt für den grossen Gemeinschaftsraum im Block A1 (für 50 Personen) und den kleinen Gemeinschaftsraum im Block A2 (für 30 Personen).
2. Benützerkreis
Die Räume können nur von Bewohnerinnen und Bewohnern der Siedlung Schlossmatte gemietet werden, für Jugendliche bis 18 Jahre von einer erwachsenen Person, die auch die Verantwortung trägt.
Dies gilt gleichermassen für Veranstaltungen kommerzieller Art (Kurse).
In jedem Falle haben aber offizielle Siedlungsveranstaltungen Priorität gegenüber privaten und kommerziellen Anlässen.
Die Räume können nur von Bewohnerinnen und Bewohnern der Siedlung Schlossmatte gemietet werden, für Jugendliche bis 18 Jahre von einer erwachsenen Person, die auch die Verantwortung trägt.
Dies gilt gleichermassen für Veranstaltungen kommerzieller Art (Kurse).
In jedem Falle haben aber offizielle Siedlungsveranstaltungen Priorität gegenüber privaten und kommerziellen Anlässen.
3. Reservation
Die verantwortliche Person trägt die Reservation auf der beim Eingang zum jeweiligen Raum in einem speziell bezeichneten Briefkasten aufgelegten Reservationsliste ein.
Reservationen für regelmässige Benützungen sind der Arbeitsgruppe Gemeinschaftsräume) zum Entscheid vorzulegen.
Die verantwortliche Person trägt die Reservation auf der beim Eingang zum jeweiligen Raum in einem speziell bezeichneten Briefkasten aufgelegten Reservationsliste ein.
Reservationen für regelmässige Benützungen sind der Arbeitsgruppe Gemeinschaftsräume) zum Entscheid vorzulegen.
Die Räume können frühestens ein Jahr im voraus reserviert werden.
4. Hausordnung
Durch den Betrieb der Gemeinschaftsräume darf der Privatbereich der Siedlungsbewohnerinnen und Bewohner nicht beeinträchtigt werden; deshalb vermeiden die Mietenden der Gemeinschaftsräume Lärm- und Geruchsbelästigungen.
Reklamationen sind an die AG GR zu richten, die bei Verstössen gegen die Betriebsordnung die weitere Vermietung verweigern kann.
Der Aufenthalt in den Aussenbereichen der Gemeinschaftsräume ist nur bis 22.00 Uhr erlaubt; nachher müssen auch die Fenster geschlossen bleiben.
Die Zufahrt zu den Gemeinschaftsräumen mit Motorfahrzeugen inklusive Mofas ist untersagt.
Nach 22.00 Uhr gelangen die Gäste mit ihren Gastgebern ausschliesslich durch die Einstellhalle zu ihren Fahrzeugen oder zur Postautohaltestelle, um störende Verabschiedungen im Gässli oder auf dem Platz zu vermeiden.
Bei offiziellen Siedlungsanlässen gelten die obenstehenden Einschränkungen nicht.
Durch den Betrieb der Gemeinschaftsräume darf der Privatbereich der Siedlungsbewohnerinnen und Bewohner nicht beeinträchtigt werden; deshalb vermeiden die Mietenden der Gemeinschaftsräume Lärm- und Geruchsbelästigungen.
Reklamationen sind an die AG GR zu richten, die bei Verstössen gegen die Betriebsordnung die weitere Vermietung verweigern kann.
Der Aufenthalt in den Aussenbereichen der Gemeinschaftsräume ist nur bis 22.00 Uhr erlaubt; nachher müssen auch die Fenster geschlossen bleiben.
Die Zufahrt zu den Gemeinschaftsräumen mit Motorfahrzeugen inklusive Mofas ist untersagt.
Nach 22.00 Uhr gelangen die Gäste mit ihren Gastgebern ausschliesslich durch die Einstellhalle zu ihren Fahrzeugen oder zur Postautohaltestelle, um störende Verabschiedungen im Gässli oder auf dem Platz zu vermeiden.
Bei offiziellen Siedlungsanlässen gelten die obenstehenden Einschränkungen nicht.
5. Verantwortung, Haftung
Bei der Benützung der Räume durch Jugendliche ist die Präsenz der verantwortlichen Person in der Siedlung und die Sicherstellung einer angemessenen Aufsicht eine Selbstverständlichkeit; bei solchen Anlässen ist Alkoholkonsum verboten
Bei der Benützung der Räume durch Jugendliche ist die Präsenz der verantwortlichen Person in der Siedlung und die Sicherstellung einer angemessenen Aufsicht eine Selbstverständlichkeit; bei solchen Anlässen ist Alkoholkonsum verboten
Die verantwortliche Person trägt in jedem Falle dafür Sorge, dass der Raum in aufgeräumtem und gereinigtem Zustand verlassen wird und haftet für allfällige Beschädigungen, die der für die Vermietung des entsprechenden Raumes zuständigen Person zu melden sind. Diese kann nötigenfalls eine Nachreinigung verlangen.
II. Gebühren
1. Offizielle Schlossmatteanlässe sind gebührenfrei.
2. Die Gemeinschaftsräume können privat wie auch kommerziell stunden- oder halbtageweise gemietet werden. Die Küchenbenützung ist inbegriffen. Die Gebühren wurden an der Stockwerkeigentümerversammlung vom 25.03.2014 letztmals festgelegt.
3. Der Schlüssel ist unverzüglich nach Ablauf der Mietdauer zurückzugeben; bei verspäteter Abgabe wird die volle Mietdauer berechnet.
3. Der Schlüssel ist unverzüglich nach Ablauf der Mietdauer zurückzugeben; bei verspäteter Abgabe wird die volle Mietdauer berechnet.
III. Verwaltung
1. Die AG GR ist im Auftrage von Verwaltung und Ausschuss Schlossmatte zuständig für Einrichtung, Vermietung, Betrieb und Unterhalt der Gemeinschaftsräume. Sie tritt nach Bedarf zu Sitzungen zusammen, jedoch mindestens einmal pro Rechnungsjahr. Sie konstituiert sich selber.
2. Die AG GR überträgt ihren Mitgliedern folgende Ressorts:
- Vermietung und Verwaltung des grossen Raumes
- Vermietung und Verwaltung des kleines Raumes
(Ansprechperson für die Raummiete, Bereitstellung aller für den Betrieb notwendigen Verbrauchsmaterialien)
- Rechnungsführung für beide Räume
- Vertretung der AG GR gegenüber Verwaltung und Ausschuss
3. Die personelle Zuteilung der Ressorts wird jeweils auf der Schlossmatte-Website bekanntgegeben. Die AG GR veranlasst grössere Reparaturen sowie die sporadische gründliche Reinigung der Räume.
Sie stellt der Verwaltung alljährlich rechtzeitig vor der ordentlichen Stockwerkeigentümerversammlung einen kurzen Jahresbericht, Budget und Rechnungsablage zu.
Die Protokolle der AG GR sind der Verwaltung und dem Ausschuss direkt zuzustellen.
- Vermietung und Verwaltung des grossen Raumes
- Vermietung und Verwaltung des kleines Raumes
(Ansprechperson für die Raummiete, Bereitstellung aller für den Betrieb notwendigen Verbrauchsmaterialien)
- Rechnungsführung für beide Räume
- Vertretung der AG GR gegenüber Verwaltung und Ausschuss
3. Die personelle Zuteilung der Ressorts wird jeweils auf der Schlossmatte-Website bekanntgegeben. Die AG GR veranlasst grössere Reparaturen sowie die sporadische gründliche Reinigung der Räume.
Sie stellt der Verwaltung alljährlich rechtzeitig vor der ordentlichen Stockwerkeigentümerversammlung einen kurzen Jahresbericht, Budget und Rechnungsablage zu.
Die Protokolle der AG GR sind der Verwaltung und dem Ausschuss direkt zuzustellen.
Diese Betriebsordnung wurde von der ordentlichen Stockwerkeigentümerversammlung vom 6. Juni 2001 gutgeheissen und anschliessend in Kraft gesetzt.
Sie kann jederzeit via Antrag an die AG GR an einer ordentlichen Stockwerkeigentümerversammlung abgeändert werden.(18.06.01/ J. Hintermann) Stand: 15. Januar 2008 / S. Baschung
Stockwerkeigentümergemeinschaft Schlossmatte, Hinterkappelen
Jahresbericht 2021
Jahresbericht 2020
Jahresbericht 2019
Jahresbericht 2018
Jahresbericht 2017
Jahresbericht 2016
Die Arbeitsgruppenmitglieder: Stand März 2024
Name | Hausnummer | Telefon | Zuständigkeit |
Elisabeth Bühlmann | 9 | 031 901 32 46 | Allgemein |
Monica Strässle | 26 | 031 901 05 43 | Grosser GR |
Patricia Lussi | 38 | 031 829 40 35 | Kleiner GR |
Monika Etter | 57 | 031 904 02 53 | Rechnungsführung |
Heidi Zingg | 23 | 031 901 03 22 |
Kontakt: