Archiv der AG Energie:
An der ordentlichen Versammlung der Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer vom 27. März 2024 ist dem Antrag „Projektierungskredit Photovoltaikanlage“ der AG Energie zugestimmt worden. Seither arbeitet die AG Energie intensiv am Gesamtkonzept Photovoltaik.
Der laufende Prozess macht deutlich, dass ein solches nur schrittweise realisiert werden kann. Ein erster wichtiger Schritt soll nun konkret in Angriff genommen werden.
Auf Antrag der AG Energie hat die Verwaltung der Firma Scherler AG Elektro und Telematik folgenden Auftrag erteilt:
- Für das Dach A2 und die Balkondächer B2 soll ein Photovoltaik- Teilprojekt ausgearbeitet werden.
- Die Firma Scherler AG soll dabei in Zusammenarbeit mit der Holzbaufirma Wenger AG vom Dach A2 umfassende Daten für die Ballastierung (Beschwerung aufgesetzter Solarpanels) bezüglich erforderlicher Windstabilität sowie erlaubter Dachlast erheben.
- Für die Balkondächer/Brüstungsbereiche B2 soll die Firma Scherler AG in Zusammenarbeit mit der Firma Metallbau Rufener AG eine Skizze einer möglichen Konstruktion entwerfen.
- Basierend auf vorläufigen Grobkostenschätzungen soll über alles eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt werden.
Die Arbeiten werden eng von der AG Energie begleitet. Sie geht davon aus, dass die Resultate und Erkenntnisse in Bezug auf die Gebäude A2 und B2 auf die anderen Gebäude der Siedlung übertragen werden können. Ziel ist es, die erforderlichen Grundlagen zu erarbeiten, aus denen hervorgeht, auf welchen Gebäuden der Siedlung die Installation einer Photovoltaikanlage möglich wäre.
Im Weiteren ist die AG Energie daran, eine Gegenüberstellung zu erarbeiten, bei der es um die Fragestellung „Eine Anlage für die ganze Siedlung vs. Gebäude mit je autonomer Anlage“ geht. In einem ersten Schritt geht es dabei um die Klärung der folgenden Aspekte bezüglich der beiden Varianten:
- Was ist im Rahmen unseres Reglements diesbezüglich möglich?
- Braucht es ggf. Änderungen und wenn ja, welche?
- Wer ist Besitzer der Anlage?
- Wer ist wofür zuständig?
- Wer trägt welche Risiken?
- Wer entscheidet worüber mit welchen Mehrheiten?
Im oben erwähnten Antrag „Projektierungskredit Photovoltaikanlage“ hat die AG Energie festgehalten, dass sie im Sommer einen Workshop durchführen möchte.
Die Komplexität des Gesamtkonzepts hat zur Folge, dass der Workshop nicht bereits in diesem Zeitabschnitt stattfinden kann.
Die AG Energie wird euch möglichst zeitnah über Resultate und Erkenntnisse sowie über alle weiteren wichtigen Schritte – so auch über die Durchführung des Workshops – informieren.
Öffentliches:
- Etwas zur allgemeinen Energie-Lage von Josef Jenni, dem Ökoenergie- und Solarpionier von Jenni Energietechnik Oberburg: Die Schweiz im Winter: ein Strom-Armenhaus!
- Energierichtplan Gemeinde Wohlen
Stand Herbst/Winter 2022: Der Richtplan ist in Prüfung beim AGR/Kanton und noch nicht in Kraft
- Richtplankarte, Vision 2035
- Erläuterungsbericht, Massnahmenblätter
- Mitwirkungsbericht (veröffentlicht am 23.8.22, Mitwirkung war von 16.1.-14.3.22)
Quelle im Herbst 2022: Mitwirkungsbericht zum Richtplan Energie - Eine Definition «Wasser vor Holz» wie im Brief des Gemeinderats genannt findet man im aktuellen Energierichtplan nicht direkt.
Natürlich ist Umweltwärme favorisiert, namentlich Gewässer:
Seite 26, Oberflächengewässer
Gewässer wie Flüsse und Seen weisen ein enormes Potenzial an thermischer Energie zum Heizen und Kühlen auf. Der Fokus für Wärme-/Kältenutzung für Verbünde liegt heute bei den grossen Seen. Dabei wird zwischen Heizen und Kühlen nicht unterschieden. Flusswasser wird hauptsächlich für Kühlung eingesetzt.
Die Nutzung von Oberflächengewässer sind bewilligungspflichtig gemäss Wassernutzungsgesetz (WNG) des Kantons Bern. Für die Erteilung einer Konzession wird ein hydrologisches Gutachten benötigt. Die Einleitbedingungen für die Rückgabe des genutzten Wassers richten sich nach der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung.
Als Oberflächengewässer weist nur der Wohlensee eine genügende Grösse als Wärmequelle auf.Seite 37: Holz soll bis 2050 einen stark gesteigerten absoluten und relativen Anteil an der Wärmeerzeugung haben (violett), Öl und Gas sollen vollständig ersetzt werden (also auch nicht als Zusatzheizung zu allfälligen Wärmepumpen genutzt werden):
Seite 51, Massnahmenblatt 11, klare Holzförderung, allerdings mit der Relativierung bezüglich Luftsituation in Hinterkappelen:
- Im bislang gültigen Richtplan von 2009 ist sogar noch von Blockheizkraftwerken (BHKW) die Rede (fossil betriebener Gasmotor/Gasturbine zur Wärme- und Stromproduktion):